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Qualitätsstandards für private Personal- und Arbeitsvermittlung

Persönliche Voraussetzungen
  • Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Gewerbeanmeldung
  • Ausschluss von Interessenkollisionen 

Fachliche Voraussetzungen

  • Befähigungsnachweis des Vermittlers (z.B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, ggfs. vermittlungsspezifische Zusatzausbildung, Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
  • Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
  • Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
  • Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
  • Kenntnis des Datenschutzes



Prozessdefinition

  • Definition des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form einer Leistungsbeschreibung, der zu                                                       erbringenden Dienstleistung einschließlich des zu erbringenden Honorars u.a.
    - Sinn und Ziel des Prozesses
    - Dauer und Ende des Prozesses inkl. möglicher Investitionsmaßnahmen
    - Festlegung der Kommunikationsweise und deren Inhalte
    - Festlegung von Rechten und Pflichten der Beteiligten und Hinweis auf die Verbindlichkeit des                                                                               - Projektplans
    - Anwendung der Methoden des Profilings, zielgruppengerechter Gesprächsführung und Klärung                                                                     bestehender Vermittlungshemmnisse
  • Dokumentation der einzelnen Vermittlungsaktivitäten
  • Zusammenarbeit mit fachkundigen Stellen (z.B. Schuldnerberatung)
  • Kontakte zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern 

Beschwerdemanagement

Die Verbände stellen für die Kunden ihrer Mitglieder ein Beschwerdemanagement sicher, erforschen die                                                                Ursachen der Probleme und regeln die Konsequenzen (Fortbildung, Sanktionen).

Private Vermittler, die nicht einem Verband angehören, können Dritte mit Ihrer Zertifizierung beauftragen oder                                                                        sich ein Audit erteilen lassen.